Präqualifikation
Als Mobilitäts- und Transportkonzern haben wir eine Verpflichtung gegenüber unseren Kunden und der Gesellschaft, weshalb unsere vergebenen Bedarfe und Leistungen bestimmte Standards erfüllen müssen. Deswegen unterliegen gewisse Waren und Dienstleistungen besonderen Anforderungen, sodass für diese vorab ein sogenanntes Präqualifikationsverfahren notwendig ist (Qualifizierungssystem nach § 48 SektVO). Das stellt sicher, dass nur solche Lieferanten an Vergaben teilnehmen, die ihre grundsätzliche Leistungsfähigkeit in einem transparenten Prozess nachgewiesen haben.
Darum geht es bei der Präqualifikation
Antragssteller erhalten die Möglichkeit, ihre Eignung zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen darzulegen. Im Mittelpunkt stehen dabei Informationen über Fachkompetenzen, Erfahrungen und Leistungsvermögen. Alle Beteiligten profitieren somit von Transparenz und Sicherheit gleichermaßen.
Die Bedingungen für die Teilnahme entnehmen Sie bitte den Detailinformationen, die wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten zusammengefasst haben.
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