Qualitätsanforderungen an Rechnungen

Artikel: Qualitätsanforderungen an Rechnungen

Die Qualität Ihrer Rechnung ist zentraler Faktor für eine fristgerechte Bearbeitung.

 Gut zu wissen: grundsätzliche Hinweise zu Rechnungen

  • Übermittlung bitte im Format XRechnung, soweit die hier genannten Ausnahmen nicht zutreffen.
  • Die Rechnung muss die erforderlichen steuerlichen Angaben entsprechend dem UStG §14 (4) in seiner aktuellen Fassung und zusätzliche Angaben (siehe unten) enthalten.
  • Im Format XRechnung erfolgt die Erfassung der Informationen in den dafür definierten Standardfeldern der KoSIT.
  • Bei Abrechnungen von Leasingverträgen beachten Sie bitte die Anforderungen nach IFRS 16 im bereitgestellten Merkblatt.
  • Entsprechende Dokumente mit weiterführenden Informationen erhalten Sie im Downloadbereich.



Bitte beachten

Bei Nichtbeachtung der Qualitätsanforderungen behalten wir uns vor, die Rechnung unbearbeitet zurückzusenden.

Zusätzliche Angaben in der Rechnung

  • Rechnungsempfänger und Leistungsempfänger mit der vollständigen Anschrift
  • Vollständiger Firmenname des Rechnungsstellers (wie im HGB eingetragen)
  • Name und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
  • aktuell gültige Bestellnummer, soweit sie vorliegt
  • eine Rechnung bezieht sich nur auf genau eine Bestellung 
  • Datum bzw. Zeitraum der Lieferung oder Leistung
  • Positionsnummer (fortlaufend)
  • Bezeichnung Material / Beschreibung der Lieferung oder Leistung
  • Lieferscheinnummer(n) bei Lieferung(en)
  • abgerechnete Menge mit Mengeneinheit
  • Preis je Einheit und Gesamtpreis der Abrechnungsposition
  • Währung (ISO‐Code, z.B. EUR, CHF, USD)
  • Zahlungsbedingungen
  • IBAN (BIC) mit Kontoinhaber
  • Lieferkonditionen gemäß INCOTERMS 
  • Warenabgangsland wenn ungleich Deutschland
  • Ggf. vom Auftraggeber übermittelte Kontierungsangaben
  • rechnungsbegründende Unterlagen (eingebettet)