Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Artikel: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) schützt Menschenrechte und die Umwelt, erhöht Transparenz in globalen Lieferketten und sorgt für einen fairen Wettbewerb. Als eines der führenden Logistik- und Mobilitätsunternehmen der Welt arbeitet die Deutsche Bahn AG daran, eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der Lieferkette sicher zu stellen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Die eingeforderten Sorgfaltspflichten stärken Menschenrechte und Umweltschutz, erhöhen Transparenz in den Lieferketten und sorgen für einen fairen Wettbewerb. In unserer Grundsatzerklärung bringen wir unsere Selbstverpflichtung und unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten zum Ausdruck.

Als Beschaffung der Deutschen Bahn AG sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und setzen die Anforderungen des Gesetzes konsequent um.

Folgende Verletzungen von Menschenrechts- und Arbeitsstandards (im Sinne des LkSG) werden bei Lieferanten der Deutschen Bahn AG nicht toleriert:

  • Kinderarbeit, insbesondere die schlimmsten Formen der Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Sklaverei
  • Verstoß gegen geltenden Arbeitsschutz
  • Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit
  • Diskriminierung/Ungleichbehandlung
  • Vorenthalten eines angemessenen Lohns
  • Herbeiführen von Verunreinigungen von Wasser, Boden oder Luft, schädlicher Lärmemissionen oder übermäßigen Wasserverbrauchs, die Lebensbedingungen beeinträchtigen
  • Widerrechtliche Zwangsräumung oder Entzug von Land
  • Missbräuchlicher Einsatz von privaten oder öffentlichen Sicherheitskräften.

Ferner sind folgende Umweltstandards von Lieferanten der Deutschen Bahn AG einzuhalten: 

  • Minamata Übereinkommen zur Eindämmung von Quecksilberemissionen
  • Stockholmer Übereinkommen zum Verbot/Beschränkung von persistenten organischen Schadstoffen (POP)
  • Basler Übereinkommen zur Kontrolle grenzüberschreitender Verbringung gefährlicher Abfälle & ihrer Entsorgung


Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette

Die Einhaltung von Gesetzen hat für die Deutsche Bahn AG höchste Priorität. Unsere Geschäftstätigkeit erfüllt menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Die DB Beschaffungspolitik ist Teil der Beschaffungsstrategie und spiegelt die Grundsätze der Beschaffung der Deutschen Bahn AG wieder. Gleiches erwartet die DB Beschaffung von ihren Geschäftspartner:innen sowie deren Zulieferern. Die Einhaltung des DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen und der dort enthaltenden Grundsätze für einen ethischen und verantwortungsvollen Umgang mit Mensch und Umwelt entlang der Lieferketten ist die Basis der Geschäftsbeziehung mit der Beschaffung der Deutschen Bahn AG.

Risikomanagement

Wir verstetigen unser Risikomanagement, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken frühzeitig zu erkennen, diese zu minimieren und mögliche Verletzungen zu verhindern, beziehungsweise zu beenden. Mit Hilfe von angemessenen Präventionsmaßnahmen beugen wir menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder bei unseren Lieferanten vor. Wir erwarten von unseren Geschäftspartner:innen, dass sie mit der gleichen Entschlossenheit etwaigen Rechtsverletzungen begegnen.

Beschwerdeverfahren

Ein Kernelement, um auf mögliche menschenrechts- und umweltbezogene Probleme aufmerksam zu werden, ist unser Beschwerdeverfahren. Jede Person, die von Menschenrechtsverletzungen oder negativen Auswirkungen auf die Umwelt im Geschäftsbereich der Deutschen Bahn AG oder in der Lieferkette betroffen ist oder Kenntnis hat, kann dies melden. Tatsächlichen Rechtsverletzungen begegnen wir mit entsprechenden Abhilfemaßnahmen. Beschwerden können online über das folgende Formular eingereicht werden:

Zum elektronischen Hinweissystem BKMS

Zudem können Beschwerden per Post übermittelt werden an:

Deutsche Bahn AG
Nachhaltigkeit und Umwelt
LkSG-Beschwerdeverfahren
Potsdamer Straße 8
10785 Berlin

Sollten Sie weitere Fragen zum Vorgehen innerhalb der Deutschen Bahn AG haben, finden Sie diese in der Verfahrensordnung Beschwerdemanagement.